Mit dem Mittelstands-Fonds Thüringen II (MFT II) legt der Freistaat Thüringen einen weiteren Fonds zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft auf und unterstützt so etablierte, mittelständische Thüringer Unternehmen, die über eine Eigenkapitalstärkung in ihr weiteres Wachstum investieren wollen oder eine Nachfolge anstreben.
Der MFT II adressiert besonders die Bedarfe von wachstumsstarken innovationsgetriebenen Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind und einen Mindestumsatz von mehr als zwei Millionen Euro vorweisen.
Der Fonds steht neben der Stärkung der Eigenkapitalbasis für weiteres Unternehmenswachstum und zur Erschließung neuer und/oder ausländischer Märkte auch für Nachfolgeregelungen, zum Beispiel im Rahmen eines Management-Buy-Outs (MBO), Management-Buy-Ins (MBI) und für Spin-Offs/Carve-Outs zur Verfügung.
»Mit dem neuen Mittelstands-Fonds wollen wir die Thüringer Wirtschaft bei der Finanzierung von dringend notwendigen Wachstums- und Modernisierungsinvestitionen unterstützen. Deshalb haben wir als Landesregierung den MFT II auf den Weg gebracht.«
Colette Boos-John › Thüringer Wirtschaftsministerin
Voraussetzung für eine Beteiligungsfinanzierung durch den MFT II sind:
Der Fonds ist branchenoffen, hat aber einen Investitionsfokus auf:
Der Fonds steht ausschließlich für Beteiligungen an Unternehmen mit Thüringen-Bezug zur Verfügung. Das heißt, das Zielunternehmen hat:
Ausgeschlossen sind:
Der MFT II kann Beteiligungen bis maximal 5 Millionen Euro pro Zielunternehmen eingehen.
Ein Investment des MFT II erfolgt grundsätzlich nur gemeinsam mit einem oder mehreren unabhängigen, privaten Co-Investoren zu pari-passu Bedingungen. Der Umfang des Investments des oder der privaten Co-Investoren muss mindestens 30% der Gesamtinvestmentsumme betragen.
Als geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der HASEC-Elektronik GmbH stand ich vor über zehn Jahren vor der Herausforderung, ein stark wachsendes Unternehmen nachhaltig zu finanzieren. Mit klassischen Bankinstrumenten war dies nicht mehr darstellbar.
Die bm|t hat uns in dieser Phase als Eigenkapitalpartner überzeugt: mit schnellen, kompetenten Vorschlägen und einem professionellen, partnerschaftlichen Umgang: vom Einstieg über die Due Diligence bis zur Umsetzung der Beteiligung und den – später für die Internationalisierung notwendigen – Verkauf.Marco Zimmermann
Geschäftsführer Tech consultment GmbH
Es handelt sich beim MFT II um keine Förderung, sondern um eine exitorientierte Kapitalbeteiligung mit Gewinnorientierung. Die Entscheidung über eine Fondsbeteiligung erfolgt im Rahmen eines strukturierten Beteiligungsprozesses mit individueller Tiefenprüfung.
Von der Kontaktaufnahme mit der bm|t bis zur Unterschrift des Beteiligungsvertrages vergehen im Normalfall rund drei bis sechs Monate.
Im ersten Schritt senden Sie uns eine aussagefähige Zusammenfassung über Ihr Unternehmens und Vorhaben zur Vorprüfung, ob Ihr Unternehmen in den Investitionsfokus des MFT II passt.
Im Rahmen einer Präsentation durch das Management bewerten wir Geschäftsmodell und ‑strategie und bestimmen die Finanzierungsstrategie. In weiteren Gesprächen mit den Gesellschaftern erarbeiten wir gemeinsam die Beteiligungsmöglichkeiten und ‑konditionen.
Mit Unterzeichnung der Absichtserklärung (Term sheet oder Letter of Intent) werden die Konditionen einer Beteiligung sowie ggf. die Laufzeit der Exklusivität festgelegt.
Im nachfolgenden Prüfungsprozess (Due Diligence) ermitteln wir detailliert die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Bei positivem Ausgang der Due Diligence stimmen wir einen ausführlichen Beteiligungsvertrag ab.
Vor Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages wird das Investment dem Beteiligungsausschuss des MFT II zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach Vertragsunterzeichnung wird das Investment in Tranchen entsprechend eines verhandelten Meilensteinplanes ausgezahlt.
PDF-Download 1,5MB (Stand 1. Juli 2025)
Diese Infos finden Sie bald an dieser Stelle
Die auf dieser Seite bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der Orientierung und Vorabinformation zum Mittelstands-Fonds Thüringen II (MFT II). Sie stellen keine rechtsverbindliche Zusicherung von Eigenschaften oder Leistungen dar. Maßgeblich sind allein die auf dieser Seite verlinkten Beteiligungsgrundsätze des Fonds.
Ein Anspruch auf Finanzierung besteht selbst bei vollständiger Erfüllung aller Beteiligungskriterien nicht. Über eine Kapitalbeteiligung entscheidet ausschließlich der Beteiligungsausschuss des MFT II nach eigenem Ermessen.