Mittelstands-Fonds Thüringen II

Neue Freiräume für den Mittelstand in Thüringen

Mit dem Mit­tel­stands-Fonds Thü­rin­gen II (MFT II) legt der Frei­staat Thü­rin­gen einen wei­te­ren Fonds zur Unter­stüt­zung der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft auf und unter­stützt so eta­blierte, mit­tel­stän­di­sche Thü­rin­ger Unter­neh­men, die über eine Eigen­ka­pi­tal­stär­kung in ihr wei­te­res Wachs­tum inves­tie­ren wol­len oder eine Nach­folge anstreben.

MFT II Mitteslstands-Fonds Thüringen II

Der MFT II adres­siert beson­ders die Bedarfe von wachs­tums­star­ken inno­va­ti­ons­ge­trie­be­nen Unter­neh­men, die älter als fünf Jahre sind und einen Min­dest­um­satz von mehr als zwei Mil­lio­nen Euro vorweisen.

Der Fonds steht neben der Stär­kung der Eigen­ka­pi­tal­ba­sis für wei­te­res Unter­neh­mens­wachs­tum und zur Erschlie­ßung neuer und/oder aus­län­di­scher Märkte auch für Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen, zum Bei­spiel im Rah­men eines Manage­ment-Buy-Outs (MBO), Manage­ment-Buy-Ins (MBI) und für Spin-Offs/­Carve-Outs zur Verfügung.

Auf einen Blick:

»Mit dem neuen Mit­tel­stands-Fonds wol­len wir die Thü­rin­ger Wirt­schaft bei der Finan­zie­rung von drin­gend not­wen­di­gen Wachs­tums- und Moder­ni­sie­rungs­in­ves­ti­tio­nen unter­stüt­zen. Des­halb haben wir als Lan­des­re­gie­rung den MFT II auf den Weg gebracht.« 

Colette Boos-John, Thüringer Wirtschaftsministerin auf der IDTX 2025

Für welche Unternehmen kommt der MFT II in Frage?

Vor­aus­set­zung für eine Betei­li­gungs­fi­nan­zie­rung durch den MFT II sind:

  • KMU < 500 Beschäf­tig­ten mit einem Jah­res­um­satz zwi­schen 2 und 50 Mil­lio­nen Euro im letz­ten Geschäfts­jahr; grö­ßere Unter­neh­men in Ausnahmefällen
  • Unter­neh­mens­al­ter von min­des­tens 5 Jahre mit einem posi­ti­ven EBITDA in einem der letz­ten drei Geschäftsjahre
  • Unter­neh­men, die ein über­durch­schnitt­li­ches Wachs­tums­po­ten­zial aufweisen

Der Fonds ist bran­chen­of­fen, hat aber einen Inves­ti­ti­ons­fo­kus auf:

  • Engi­nee­ring & Automation
  • Life Sci­en­ces
  • Medi­zin­tech­nik
  • Mikro- & Optoelektronik
  • Soft­ware / IT
  • Werk­stoffe und Energie

Der Fonds steht aus­schließ­lich für Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men mit Thü­rin­gen-Bezug zur Ver­fü­gung. Das heißt, das Ziel­un­ter­neh­men hat:

  1. sei­nen Sitz im Frei­staat Thü­rin­gen oder
  2. unter­hält im Frei­staat Thü­rin­gen eine ope­ra­tive Betriebs­stätte oder hat dort eine Toch­ter­ge­sell­schaft und es ist bei einer mög­li­chen Betei­li­gung ein posi­ti­ver Effekt für Thü­rin­gen zu erwar­ten.

Aus­ge­schlos­sen sind:

  • Unter­neh­men, die zum Zeit­punkt der Erst­in­ves­ti­tion bereits an einer Wert­pa­pier­börse notiert sind, es sei denn, die Betei­li­gung wird ein­ge­gan­gen mit dem Ziel, das betref­fende Unter­neh­men von der Börse zu nehmen
  • die Betei­li­gung an feind­li­chen Über­nah­men bör­sen­no­tier­ter Gesellschaften
  • die Direkt­in­ves­ti­tio­nen in Immobilien
  • die Betei­li­gung an Fonds oder Anlageprogrammen

Finanzierungsformen

Der MFT II kann Betei­li­gun­gen bis maxi­mal 5 Mil­lio­nen Euro pro Ziel­un­ter­neh­men eingehen.

Formen der Beteiligung

  • Offene Betei­li­gung
  • Stille Betei­li­gung (Mez­za­nine)
  • Gesell­schaf­ter­dar­le­hen, sofern die MFT II bereits am Unter­neh­men betei­ligt ist

Obligatorisches Co-Investment

Ein Invest­ment des MFT II erfolgt grund­sätz­lich nur gemein­sam mit einem oder meh­re­ren unab­hän­gi­gen, pri­va­ten Co-Inves­to­ren zu pari-passu Bedin­gun­gen. Der Umfang des Invest­ments des oder der pri­va­ten Co-Inves­to­ren muss min­des­tens 30% der Gesamt­in­vest­ment­summe betragen.

Marco Zimmermann - Geschäftsführer Tech consultment GmbH

Als geschäfts­füh­ren­der Mehr­heits­ge­sell­schaf­ter der HASEC-Elek­tro­nik GmbH stand ich vor über zehn Jah­ren vor der Her­aus­for­de­rung, ein stark wach­sen­des Unter­neh­men nach­hal­tig zu finan­zie­ren. Mit klas­si­schen Bank­in­stru­men­ten war dies nicht mehr dar­stell­bar.

Die bm|t hat uns in die­ser Phase als Eigen­ka­pi­tal­part­ner über­zeugt: mit schnel­len, kom­pe­ten­ten Vor­schlä­gen und einem pro­fes­sio­nel­len, part­ner­schaft­li­chen Umgang: vom Ein­stieg über die Due Dili­gence bis zur Umset­zung der Betei­li­gung und den – spä­ter für die Inter­na­tio­na­li­sie­rung not­wen­di­gen – Verkauf. 

Beteiligungsprozess

Es han­delt sich beim MFT II um keine För­de­rung, son­dern um eine exi­t­ori­en­tierte Kapi­tal­be­tei­li­gung mit Gewinn­ori­en­tie­rung. Die Ent­schei­dung über eine Fonds­be­tei­li­gung erfolgt im Rah­men eines struk­tu­rier­ten Betei­li­gungs­pro­zes­ses mit indi­vi­du­el­ler Tie­fen­prü­fung.

Zeitumfang

Von der Kon­takt­auf­nahme mit der bm|t bis zur Unter­schrift des Betei­li­gungs­ver­tra­ges ver­ge­hen im Nor­mal­fall rund drei bis sechs Monate.

Beteiligungsanfrage

Im ers­ten Schritt sen­den Sie uns eine aus­sa­ge­fä­hige Zusam­men­fas­sung über Ihr Unter­neh­mens und Vor­ha­ben zur Vor­prü­fung, ob Ihr Unter­neh­men in den Inves­ti­ti­ons­fo­kus des MFT II passt.

Finanzierungsstrategie

Im Rah­men einer Prä­sen­ta­tion durch das Manage­ment bewer­ten wir Geschäfts­mo­dell und ‑stra­te­gie und bestim­men die Finan­zie­rungs­stra­te­gie. In wei­te­ren Gesprä­chen mit den Gesell­schaf­tern erar­bei­ten wir gemein­sam die Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten und ‑kon­di­tio­nen.

Absichtserklärung

Mit Unter­zeich­nung der Absichts­er­klä­rung (Term sheet oder Let­ter of Intent) wer­den die Kon­di­tio­nen einer Betei­li­gung sowie ggf. die Lauf­zeit der Exklu­si­vi­tät festgelegt.

Prüfungsprozess

Im nach­fol­gen­den Prü­fungs­pro­zess (Due Dili­gence) ermit­teln wir detail­liert die recht­li­chen, wirt­schaft­li­chen, finan­zi­el­len und tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten Ihres Unternehmens.

Beteiligungsvertrag

Bei posi­ti­vem Aus­gang der Due Dili­gence stim­men wir einen aus­führ­li­chen Betei­li­gungs­ver­trag ab.

Beteiligungsausschuss

Vor Unter­zeich­nung des Betei­li­gungs­ver­tra­ges wird das Invest­ment dem Betei­li­gungs­aus­schuss des MFT II zur Beschluss­fas­sung vorgelegt.

Vertragsabschluss

Auszahlung

Nach Ver­trags­un­ter­zeich­nung wird das Invest­ment in Tran­chen ent­spre­chend eines ver­han­del­ten Mei­len­stein­pla­nes ausgezahlt.

MFT II Informationsblatt 

PDF-Down­load 1,5MB (Stand 1. Juli 2025) 

MFT II Beteiligungsgrundsätze 

Diese Infos fin­den Sie bald an die­ser Stelle 

Kontakt

Hinweis zur rechtlichen Verbindlichkeit der Informationen

Die auf die­ser Seite bereit­ge­stell­ten Inhalte die­nen aus­schließ­lich der Ori­en­tie­rung und Vor­ab­in­for­ma­tion zum Mit­tel­stands-Fonds Thü­rin­gen II (MFT II). Sie stel­len keine rechts­ver­bind­li­che Zusi­che­rung von Eigen­schaf­ten oder Leis­tun­gen dar. Maß­geb­lich sind allein die auf die­ser Seite ver­link­ten Betei­li­gungs­grund­sätze des Fonds.

Ein Anspruch auf Finan­zie­rung besteht selbst bei voll­stän­di­ger Erfül­lung aller Betei­li­gungs­kri­te­rien nicht. Über eine Kapi­tal­be­tei­li­gung ent­schei­det aus­schließ­lich der Betei­li­gungs­aus­schuss des MFT II nach eige­nem Ermessen.